Schadengutachten und Kurzgutachten
Gern erstelle ich für Sie ein Schadengutachten, wenn Sie mit Ihrem Old- oder Youngtimer in einen Straßenverkehrsunfall verwickelt waren. So können Sie sicherstellen, dass Ihnen kein zusätzlicher Nachteil durch dieses Ärgernis entsteht. Ich stelle die Art und den Umfang des Schadens an Ihrem Fahrzeug fest und sichere die Beweise. Weiterhin ermittle ich eine etwaige merkantile oder technische Wertminderung , den Restwert sowie den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges und die Ihnen für die Reparaturdauer zustehende Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagengruppierung. Im Falle eines Totalschadens erfolgt zudem die Ermittlung einer Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug.
Das in Auftrag gegebene Schadengutachten wird nach den durch die Versicherungswirtschaft anerkannten Regeln erstellt und enthält alle für eine zügige Schadenregulierung nötigen Angaben sowie Lichtbilder.
Nach Erstellung des Gutachtens erfolgt dessen Versand an Sie, die gegnerische Versicherung sowie eventuell weitere Beteiligte. Weiterhin stehe ich selbstverständlich Ihnen für etwaige weitere Fragen und der gegnerischen Versicherung für weitere Stellungnahmen zur Verfügung.
Sollte es sich bei Ihrem Schaden um einen sog. Bagatellschaden handeln, erstelle ich Ihnen ein Kurzgutachten – dies ist im Umfang gegenüber den Schadengutachten reduziert, hat jedoch die volle beweissichernde Wirkung.
Sollten Sie einen Kaskoschaden zu begutachten haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Versicherung. Diese ist in einem solchen Fall hinsichtlich des zu beauftragenden Sachverständigen weisungsbefugt und kann auf Ihre Bitte hin die Beauftragung meines Ingenieur- und Sachverständigenbüros veranlassen. Fragen Sie nach, damit Sie nicht auf unrealistische Fahrzeugwerte verwiesen werden.